Aus dem Vorwort:
Für die Leistungsberechtigten, Berater und Behördenmitarbeiter/-innen stellen die Durchführungshinweise der Bundesagentur für Arbeit (BA) bei der Anwendung des Sozialgesetzbuch II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – eine wichtige Informationsquelle dar.
Sie gewährleisten im gesetzlich eingeräumten Spielraum bundesweit einheitliche Mindeststandards und stellen einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit dar.
Für die Mitarbeiter/-innen der Arbeitsagenturen (auch in einer Arbeitsgemeinschaft) sind die Durchführungshinweise der BA verbindlich. Aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes dürfen sie davon nicht ohne sachlich gebotenen Grund abweichen, so dass sich die Leistungsberechtigten darauf berufen und ihre Einhaltung einfordern können. Den kommunalen Trägern wird von der BA die Anwendung ihrer Hinweise im Sinne der Rechtseinheitlichkeit empfohlen.
Wir danken der BA für die freundliche Genehmigung des Abdrucks ihrer Hinweise. Ergänzt wurden sie durch die Paragrafen, für die keine Durchführungshinweise vorhanden sind und ein Sachregister.
Wie auch unser Ratgeber »Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – Erläuterungen und Informationen für Betroffene, Berater und Behörden« wendet sich die vorliegende Veröffentlichung an die Anspruchsberechtigten und ihre Berater-/innen in Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfängerinitiativen, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften sowie gleichermaßen an die Mitarbeiter/-innen der Agenturen für Arbeit und der kommunalen Träger.
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Brühl / Hofmann
Durchführungshinweise der Bundesagentur für Arbeit für die Anwendung des Sozialgesetzbuch II mit einer Einführung von Albrecht Brühl
Loseblattsammlung
Juli 2006, 540 Seiten, 18,60 €
zuzüglich 4,40 € Porto
Vierteljährlicher Aktualisierungsservice zum Festpreis von 4 € (zuzüglich 1,45 € Porto) möglich, jedoch keine Bedingung
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